Dienstag, 12. Mai 2020

Teilhabechancengesetz - Personalgewinnung mit Fördermöglichkeiten


Rückblick

Die Corona-Beschränkungen werden langsam gelockert und das soziale und wirtschaftliche Leben angekurbelt. Gerade in diesen Zeiten nimmt der Bedarf an Fördermöglichkeiten und Beschäftigten weiter zu. Daher wird in diesem Beitrag eine attraktive Fördermöglichkeit vorgestellt.
Die ibu gmbh lud am 03.03.2020 Unternehmer und landwirtschaftliche Betriebsleiter in das Technikum nach Neustadt-Glewe ein. Gemeinsam mit Vertretern des jobcenters Ludwigslust-Parchim sowie der Geschäftsführerin des Bauernverbandes Parchim wurde eine interessante Möglichkeit vorgestellt, Arbeitskräfte für die regionalen Betriebe zu gewinnen. Durch Lohnkostenzuschüsse belohnt die Bundesregierung Arbeitgeber, wenn diese Personen der jeweiligen Zielgruppe eingestellen.

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Menschen über 25 Jahren, wenn sie in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen haben (Ausnahmen möglich) – und sie in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.
  • Die Förderdauer beträgt bis zu 5 Jahre. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt in den beiden ersten Jahren 100%. Ab dem dritten Jahr verringert er sich um jeweils 10%.
  • Die Förderung umfasst außerdem einen pauschalierten Beitrag zur Sozialversicherung.
  • Während des Arbeitsverhältnisses können Weiterbildungskosten gefördert werden.

Die Vorteile liegen auf der Hand

  • Offene Stellen - gerade im niedrigschwelligen Bereich - können besetzt werden
  • Fachkräfte im Unternehmen können entlastet werden und werden dadurch frei für Fachaufgaben
  • Die attraktiven Förderkonditionen ermöglichen eine gründliche Einarbeitung
  • Begleitende Qualifizierungen können gefördert und die fachlichen Kenntnisse dadurch ausgebaut werden

Fördergrundlage

Mit dem Teilhabe-Chancengesetz (§§ 16e, i Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) stehen seit 01.01.2019 zwei neue Förderinstrumente zur Verfügung, um Langzeitarbeitslosen neue Chancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen. Daher bedarf es engagierte Unternehmen sowie öffentliche Arbeitgeber, die ihre Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und mit dem jobcenter zusammenarbeiten.

Wie kann ich als Arbeitgeber von den Förderungen profitieren?

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, einen neuen Beschäftigten einzustellen, dann können Sie dies mit einer Förderung verbinden. Nehmen Sie Kontakt mit dem Jobcenter Ludwigslust-Parchim auf. Gerne steht Ihnen als Partner auch die ibu gmbh mit ihrem Netzwerk und Erfahrung zur Seite.

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Dieser Beitrag ist im Rahmen der Strukturentwicklungsmaßnahme im Landkreis Ludwigslust-Parchim entstanden, gefördert aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds.