Mittwoch, 29. April 2020

Hilfen für die Landwirtschaft während Corona-Zeiten


Die Ausbreitung des Corona-Virus hat umfangreiche Folgen für die Wirtschaft und das soziale Zusammenleben.  Im folgenden Artikel tragen wir Informationen für Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern zusammen, welche über Unterstützung, Förderprogramme und Hilfen Auskunft geben. Teilweise sind die Hilfen nicht spezifisch für die Landwirtschaft, sondern an alle Unternehmen und Selbstständige gerichtet. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Update 18.05.2020)

  • Infografik: Lotse für Corona-Hilfen: Link
  • Informationen für Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen: Link
  • Informatiosnportal über Corona-Hilfen: Link

Landesförderinstitut MV: Coronahilfe für Ausbildungsbetriebe (Update 04.05.2020)

Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die von einem erheblichen Arbeitsausfall und deshalb von Kurzarbeit betroffen sind, sollen auch ihre Lehrlinge in der Corona bedingt schwierigeren wirtschaftlichen Zeit bestmöglich in den Betrieben halten können. Zur Vermeidung der Kündigung von Ausbildungsverhältnissen und der Kurzarbeit von Lehrlingen hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit ein Förderprogramm aufgelegt.

Die Landesregierung gewährt aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds Zuschüsse für durch die Coronapandemie besonders geschädigte Ausbildungsbetriebe. Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form einer zweckgebundenen nicht rückzahlbaren Zuwendung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Anträge können längstens bis zum 31.07.2020 gestellt werden. Link

 

Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern  

Im Rahmen des aktuellen 100-Millionen-Euro-Sofortprogramm zur Unterstützung der Wirtschaft ist auch die Landwirtschaft inbegriffen. Aus diesem Grund stehen Betriebsleitern Liquiditätshilfen zu. Weitere Informationen und der Beschluss des Kabinetts sind hier ersichtlich: Link
 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

  • Zusammenstellung von Corona-Hilfen des Landwirtschaftsministeriums. Link
  • Vermittlungsportal für Helfer in der Landwirtschaft. Link
  • Antworten auf Fachfragen in den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums (Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Forst, Jagd, Fischerei) im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Hotline 0385-588 6599 (erreichbar Mo-Fr von 8-17 Uhr). Link

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

  • Fragen und Antworten zu den Themen Landwirtschaft, Ernährung und Corona-Virus Link 
  • Zu den Bereichen Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Verbraucher jeweils eine Hotline  Außerdem können Sie per E-Mail Fragen stellen: Telefonnummer: 030 311 60 61 50, E-Mail-Adresse: info-lw@bmel.bund.de, Link

Informationen zum Coronavirus der IHK zu Schwerin 

  • Regelmäßige Anfragen bei der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin werden hier gesammelt und nach Rubriken zusammengestellt. Link
  • Hotline 0385 5103-103 .Parallel dazu gibt es eine zentrale E-Mail-Adresse unter corona@schwerin.ihk.de und ein Online-Formular für ratsuchende Mitgliedsunternehmen. Link

Informationszusammenstellung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Fragen und Antworten zu den Themen Coronavirus in Verbindung mit Aus- und Weiterbildung, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Direktvermarkter*innen, Hofcafébetreiber*innen, „Urlaub auf dem Bauernhof“-Höfen und Heuherbergen, Coronavirus und Pferdehaltung, Finanzierung und Liquidität, Notfallordner. Link

KfW-Corona-Hilfe  

Investitionsfinanzierung und Liquiditätshilfe für Unternehmen zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, Überbrückung klassischer Liquiditätsengpässe aufgrund von Umsatzrückgängen, Schließungen oder Lieferengpässen. Link

 

Corona-Hilfe der Rentenbank 

Es handelt sich um ein Bürgschaftsprogramm für Liquiditätssicherungsdarlehen der Rentenbank. Antragsberechtigt sind Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich des Wein- und Gartenbaus, der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur. Die verbürgten Darlehen werden über eine frei wählbare Hausbank vergeben und müssen auch dort beantragt werden. Link





Dieser Beitrag ist im Rahmen der Strukturentwicklungsmaßnahme im Landkreis Ludwigslust-Parchim entstanden, gefördert aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds.